Aus den Sitzungen
39. Sitzung des Marktgemeinderates am 05.04.2011
Beratungsgegenstand:
Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg
Nach dem Rücktritt des bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg, Herrn Roman Hufsky, wurde von der aktiven Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg am 12.03.2011 Herr Hans Günter Bauer einstimmig zum Kommandanten gewählt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz). Kreisbrandrat Fehler hat mit Schreiben vom 16.03.2011 keine Einwände erhoben. Seitens der Gemeinde liegen ebenfalls keine Versagungsgründe vor.
Beschluss: Die Wahl von Herrn Hans Günter Bauer, geb. 19.05.1963, wh. Schönberg, Kirchberg 115, zum Kommandanten der FFW Kirchberg wird bestätigt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens der Gemeinde. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der Gewählte bis März 2012 einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ nachweist.
Beratungsgegenstand:
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg
Nach dem Rücktritt des bisherigen stellvertretenden Kommandanten, der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg, Herrn Karl-Heinz Loibl, wurde von der aktiven Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg am 12.03.2011 Herr Florian Moosbauer einstimmig zum Kommandanten gewählt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz). Kreisbrandrat Fehler hat mit Schreiben vom 16.03.2011 keine Einwände erhoben. Seitens der Gemeinde liegen ebenfalls keine Versagungsgründe vor.
Beschluss: Die Wahl von Herrn Florian Moosbauer, geb. 18.05.1989, wh. Schönberg, Kirchberg 92, zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Kirchberg wird bestätigt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens der Gemeinde. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der Gewählte bis März 2012 einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ nachweist.
Beratungsgegenstand:
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg
Nach dem Wegzug des bisherigen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg, Herrn Mario Bauer und dem damit verbundenen Rücktritt als Kommandanten-Stellvertreter im Dezember 2010 wurde zunächst Herr Florian Praml vom 1. Bürgermeister kommissarisch für dieses Amt bestellt. Herr Florian Praml wurde am 13.03.2011 von der aktiven Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg einstimmig zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz). Kreisbrandrat Fehler hat mit Schreiben vom 16.03.2011 keine Einwände erhoben. Seitens der Gemeinde liegen ebenfalls keine Versagungsgründe vor.
Beschluss: Die Wahl von Herrn Florian Praml, geb. 15.01.1975, wh. Schönberg, Klebsteiner Garten 17, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg wird bestätigt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens der Gemeinde. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der Gewählte bis März 2012 einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“, „Gruppenführer“ und „Zugführer“ nachweist.
Beratungsgegenstand:
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom 01. Februar 2011 behandelten Beratungsgegenstände und Beschlüsse
Folgende Beschlüsse sind bekannt zu geben:
a) Planungsauftrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einschl. Grünordnungsplan und Umweltbereicht für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Saunstein
b) Kaufvertrag zwischen der Erbengemeinschaft Baumer / Schmidt
und dem Markt Schönberg über die Grundstücke Fl.Nrn. 437, 438 und 391 jeweils der Gem. Schönberg
c) Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit durch die
Ehegatten Schneider, im Klebsteiner Feld 8, Schönberg zu Gunsten des Marktes Schönberg am Grundstück Fl.Nr. 998 der Gem. Hartmannsreit
d) Terminbekanntgabe „Verkauf und Auflassung Wasserrecht –
Mitternachmühle“
e) Faschingszug am 06. März 2011
Beratungsgegenstand:
Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 für das Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein und Erweiterung des Bebauungsplanes einschl. Grünordnungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein IV
Einleitend führte der Vorsitzende aus, dass im Rahmen des Bauleitverfahrens zu den Vorentwürfen des Flächennutzungsplanes das Deckblatt Nr. 16 sowie die Erweiterung des Bebauungsplanes Saunstein IV, jeweils in der Fassung vom 01.02.1011, die Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse bekannt gemacht, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden.
Zu diesem Ablaufprozedere teilte Bürgermeister Siegert mit, dass das vorgesehene Erweiterungsgebiet auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1754, geplant für ein Bürogebäude, aus dem Verfahren genommen wird und somit weiterhin als Immissionsschutzfläche verbleibt.
Bei der Vorstellung der Planung am 23.03.2011 im Sitzungssaal des Rathauses Schönberg ist eine Gruppe von Hauseigentümern aus dem Bereich „Saunstein-Siedlung“ erschienen. Zusätzlich fand am 03.03.2011 ein weiterer Erörterungstermin statt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen ein.
In diesem Zusammenhang bat der Vorsitzende Herrn Architekt Stöger und die Landschaftsarchitektin, Frau B. Reiner, die Entwürfe des Flächennutzungsplanes einschl. Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Saunstein IV“, vorzustellen. Des weiteren bat der Vorsitzende Herrn E. Tiefenböck (Bauamt), zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, vorzutragen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behördenbeteiligung gingen folgende Stellungnahmen ein:
a) Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Dar-
legung und Erörterung der Planunterlagen am 23. Februar
2011
I. N I E D E R S C H R I F T ( 23.Febr. 2011)
Anwesend:
Josef Stöger -Architekturbüro Stöger
Martin Pichler - VGem Schönberg
Anwohner und Eigentümer - nach Ziffer III
Herr Pichler begrüßte die erschienenen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sitzungssaal des Rathauses Schönberg, am 23. Februar 2011, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen erörtert und dargelegt werden sollen. Des weiteren wird den Anwesenden die Gelegenheit gegeben sich zur beabsichtigten Planung, Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 und Aufstellung eines Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Saunstein IV“, zu äußern.
Vom Architekturbüro Stöger, das neben der Landschaftsarchitektin Barbara Rainer, die Vorentwürfe zum Flächenutzungsplan, Deckblatt Nr. 16 sowie den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Saunstein IV“ gefertigt hat, wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) Josef Stöger als planender Architekt, begrüßt. Weiter wurde bekannt gegeben, dass der 1. Bürgermeister zur Darlegung und Erörterung, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, entschuldigt ist.
Im Anschluss an die kurze Einführung begrüßte Herr Stöger die Erschienenen und erläuterte den Anwesenden die Vorentwürfe zum Bebauungsplan einschließlich Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Saunstein IV“ und den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein, durch das Deckblatt Nr. 16.
Im Rahmen der Erörterung wurde die beabsichtigte Planung (insbesondere Abgrenzung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten) eingehend dargelegt. Wie Herr Stöger ausführte, erfolgt die Erweiterung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Saunstein und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Saunstein IV“ um die Möglichkeit zu schaffen, neue Betriebe und Firmen anzusiedeln.
Zusätzlich soll der Bereich westlich der FRG 25 mit den Fl.Nrn. 1745, 1744/1 und 1744 durch das Deckblatt „Gewerbegebiet Saunstein IV“ in eine ordnungsgemäße Bauleitplanung einbezogen werden.
Veranlasst wird die Erweiterung des Gewerbegebietes durch den Willen und die Notwendigkeit für den Markt Schönberg ansiedlungswilligen Betrieben und Unternehmen die Möglichkeit einer baulichen Entwicklung zu geben.
Wie aus den vorgelegten Planunterlagen ersichtlich war, schließt das Gebiet an das bereits im Flächennutzungsplan enthaltene eingeschränkte Gewerbegebiet an und ist lediglich durch die Straße vom GE/GI Saunstein getrennt.
Eine weitere Ergänzung erfährt der Flächennutzungs- und Bebauungsplan auf einem Teil der Fl.Nr. 1754 der Gemarkung Mitternach. Diese ist bisher als Immissionsschutzfläche zur „Saunstein Siedlung“ im Flächennutzungsplan enthalten. Ohne die Schutzfunktion dieser Fläche zu mindern, soll nunmehr am nördlichen Rand des Grundstückes auf einem ca. 40 m breiten Grundstückstreifen die Errichtung eines Bürogebäudes ermöglicht werden.
Wie Herr Stöger ausdrücklich betonte erfolgt im Rahmen der textlichen Festsetzung die Ausweisung als eingeschränktes Gewerbegebiet zur ausschließlichen Büro- und Verwaltungsnutzung.
In diesem Zusammenhang wurde weiter ausgeführt, dass ein Nachtbetrieb im geplanten Gebiet des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Saunstein IV“ ausgeschlossen ist.
Es wurde durch die Anwesenden darauf hingewiesen bzw. mitgeteilt dass befürchtet wird, dass eine Erweiterung zusätzlich in Richtung „Bauhof“ (Grundstück Fl.Nr. 699 der Gemarkung Schönberg) erfolge. Hierzu führte der planende Architekt aus, dass über die vorliegende Planung hinaus, eine Erweiterung in Richtung der bestehenden Wohnbebauung nicht beabsichtigt sei. In diesem Zusammenhang wurde durch vereinzelte Anwesende mitgeteilt, dass die bisherigen Erweiterungen des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets Saunstein im „Lego - System“ erfolgten. Es stehe daher zu befürchten, dass auch in Zukunft entsprechend verfahren werde.
Ebenso wurde mitgeteilt, dass bei bestehenden Problemen im Zusammenhang mit dem derzeitigen Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein, von den zuständigen Behörden (Landratsamt, Gemeinde) keine entsprechende Hilfestellung erfolge.
Weiter wurde angefragt, wie die Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, da festgestellt werden musste, dass eine Veröffentlichung in der Tagespresse nicht durchgeführt wurde.
Die Bekanntmachung erfolgte durch Anschlag an die amtlichen Bekanntmachungstafeln. In diesem Zusammenhang führte Herr Stöger aus, dass eine Bekanntmachung in der Tagespresse erst 5.000 Einwohner zu erfolgen hat.
Die im Rahmen der Erörterung vorgebrachten Hinweise, Feststellungen und Einwände können auf nachfolgende fünf Punkte konzentriert festgestellt werden:
I.
Die Erschienenen sind mit der Zurücknahme der Waldgrenze um ca. 25 Meter im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1693 der Gemarkung Mitternach nicht einverstanden. Durch die Rodung und Ausweisung einer Baumfallfläche erfolgt eine „Öffnung“ des Waldes. Dadurch sei insbesondere der Lärmschutz zum bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Saunstein (insbesondere der Firma Bolta Industrie- und Bauprofile GmbH) nicht mehr gegeben. Aufgrund der Höhenverhältnisse zum Bereich der „Saunstein Siedlung“ wird eine Lärmbeeinträchtigung befürchtet.
II.
Bereits in der Vergangenheit seien Versprechen der Amtsvorgänger des derzeitigen 1. Bürgermeisters ergangen, dass eine Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets Saunstein, in Richtung der bestehenden Wohnbebauung, nicht durchgeführt wird.
III.
Durch die Anwesenden wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebietes Saunstein, die Betriebe und Unternehmen zum Teil nicht die Vorschriften der textlichen Festsetzung des bestehenden Bebauungsplanes, einhalten (namentliche Erwähnung der Firma S+S Separation and Sorting Technology GmbH – Arbeitstätigkeit im zwei Schichtbetrieb).
IV.
Durch die Erschienenen wird die Umsetzung des Grünordnungsplanes des bestehenden Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiets Saunstein, eingefordert.
V.
Die Anwohner und Eigentümer fordern, die Immissionsschutzfläche zur „Saunstein Siedlung“ von einer Bebauung frei zu halten.
I. N I E D E R S C H R I F T (03.März 2011)
Zusätzlicher Erörterungstermin einiger Bürger aus der „Siedlung Saunstein “ zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 16 und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Saunstein IV“. Sitzungssaal Rathaus, 28.Februar 2011
Anwesend:
Anwohner und Eigentümer - laut Liste
1. Bürgermeister Siegert
MGR und Planer Josef Stöger
MGR Arthur Winkler
Erich Tiefenböck - Verwaltung
Zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterung der Planung am 23.02 um 16:00 Uhr wurde von einigen Bürgern aus der „Siedlung Saunstein“,Vertreter Herr Manfred Artinger, ein Termin zur Erweiterung des Gewerbegebietes Saunstein mit 1. Bgm. Peter Siegert gewünscht.
Nach Begrüßung und Festlegung des Gesprächsablaufs durch den
1.Bürgermeister wurde die Niederschrift zum Erörterungstermin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.02.2011 durch den Mitarbeiter der Verwaltung Herrn Tiefenböck vorgetragen und die in dieser Niederschrift vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Vermutungen wurden durch den 1. Bürgermeister Peter Siegert erläutert.
Für eine Erweiterung vom Bauhof in Richtung Saunstein Siedlung, wie sie von den Anliegern angesprochen wurde, liegen keine konkreten Planungsabsichten und Anträge vor, lediglich hat der Zweckverband Abfallwirtschaft für seine Recyclinghöfe, welche in den gemeindlichen Bauhöfen untergebracht sind, eine Ausgliederung angedacht.
Ebenso informierte der 1. Bürgermeister Siegert die Anwesenden dahingehend, dass die Erweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1754 zur Errichtung eines Bürogebäudes, nicht mehr relevant sei und somit beim nächsten Verfahrensschritt aus dem Ausstellungsverfahren genommen wird.
Zum weiteren Ablauf des Ausstellungs- bzw. Änderungsverfahrens ist zu bemerken, dass alle eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie auch der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung des Gemeinderates am 5. April 2011 abgewogen werden.
Nach dieser Abwägung erfolgt wiederum eine öffentliche Auslegung zu welcher ebenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht.
Über die Lärmimmissionen bezüglich nicht eingehaltener Vorschriften durch bestimmte Betriebe (offene Türen und Fenster, Autowaschanlage, Rasenmähen) von bestimmten Betrieben, erläuterte der Bürgermeister, dass diese Nichteinhaltung im schlimmsten Fall vom Beschwerdeführern an die Polizei gemeldet werden könnten. Solche Störungen stünden in keinem Zusammenhang mit der geplanten Gewerbegebietserweiterung.
Der Vorsitzende machte nochmals auf das Miteinander in diesem Zusammenhang aufmerksam und stellte die Wichtigkeit der Arbeitsplätze für Schönberg in den Vordergrund, ohne dass natürlich Immissionsbeeinträchtigungen für die Nachbarn entstehen dürfen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind diese zu erwartenden Immissionen durch das Lärmschutzgutachten, im Auftrag des Marktes Marktes Schönberg erstellt, geprüft worden, und die Einhaltung entsprechend der Lärmkontingentierung ist danach gegeben.
Im Anschluss wurde Herrn Manfred Artinger das Wort erteilt. Er bedankte sich für diesen zusätzlichen Termin der neben dem Darlegungstermin vom 23.02.2011 von der Sache keine Neuerung erbrachte und die Aussagen und teilweisen Änderungen durch die Anwesenheit des 1. Bürgermeisters ergänzt und bestätigt wurden.
Als Wirtschaftsreferent berichtete MGR Arthur Winkler über die Wichtigkeit und Erweiterung des Gewerbegebietes mit der Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen. Er gab sich in diesem Zusammenhang als Interessent für die Ansiedlung seines Betriebes im Gewerbegebiet Saunstein zur Errichtung eines Bürogebäudes, welches in der Lage oberhalb des Autohauses Kramer entstehen sollte, zu erkennen. Der Standort wird in einem anderen Bereich gelegt.
Da bereits in der Flächennutzungsplanänderung im Erläuterungsbericht festgehalten wurde, dass eine zukünftige Erweiterung aus Immissionsschutzgründen im jetzigen GE/GI Saunstein nicht mehr möglich sein wird und die Frage aus den Anwesenden für weitere Erweiterungsmöglichkeiten in der Zukunft gestellt wurde, deutete 1. Bürgermeister Siegert eine angedachte Erweiterungen im Bereich der Bundesstraße B 85 an, nähere Einzelheiten können aber hier nicht konkretisiert werden.
Die Niederschrift vom Erörterungstermin 23.02.2011 wurde den Anwesenden zur Kenntnisnahme vorgelesen und verteilt. Die Niederschrift kann unterschrieben bis 4. März beim Bauamt im Rathaus Schönberg abgegeben werden.
Die Abwägung der Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung ist für die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 5. April vorgesehen.
Der Vorsitzende bedankte sich für das vorhandene Interesse und wünschte eine gute Zusammenarbeit für die weitere Entwicklung.
Wertung : Zum Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung am 23. Febr. 2011 im Rathaus sind 14 Personen erschienen. Zum weiteren gewünschten Erörterungstermin am 03.03.2011 mit dem Bürgermeister sind aus dieser Gruppe nochmals 12 Personen erschienen, wobei von dieser Gruppe die ursprüngliche Niederschrift unterschrieben und zurückgegeben wurde und sich wie nachfolgend aufteilt:
Bei den 12 Personen handelt es sich um 10 Eigentümer und zugleich Anwohner und um 2 Anwohner.
Aufteilung:
Zu I : 8 Unterschriften
Zu II : 11 Unterschriften
Zu III : 10 Unterschriften
Zu IV : 12 Unterschriften und
zu V : 12 Unterschriften
Zu Punkt I:
Durch die Baumfallzone wird Wald geöffnet. Der 25 m breite Streifen Baumfallzone liegt aber nicht zwischen Wohnsiedlung und einem Gewerbegebiet. Durch die Baumfallzone entsteht keine Beeinträchtigung bzgl. Lärmschutz ( Lärmschutzgutachten).
Zu Punkt II:
Eine Erweiterung in Richtung Saunstein Siedlung ist nicht geplant und ist in diesem Verfahren auch nicht vorgesehen.
Zu Punkt III:
Der Hinweis über Nichteinhaltung von Vorschriften ist nicht Bestandteil des Erweiterungsverfahrens und könnte von den Beschwerdeführen an die Bauaufsichtsbehörde weitergegeben werden.
Zu Punkt IV:
Zum bestehenden Altbestand wird auf die Pflicht der Umsetzung der Gründordnung hingewiesen.
Zu Punkt V:
Durch die Erweiterung mit einem Bürogebäude wäre lt. Gutachten eine Verbesserung eingetreten. Die Restfläche hätte man von einer Bebauung ausgenommen und bleibt Immissionsschutzfläche.
Die Erweiterung für das vorgesehene Bürogebäude wird nicht weiter
verfolgt und aus dem Verfahren genommen.
a) Familie Weber, Schönberg, Schreiben vom 02.03.2011
zur Lärmbelästigungen im bisherigen GE/GI Saunstein
Zusammenfassung und Wertung:
Im Schreiben der Fam. Weber wird auf Lärmbelästigungen von Schönberg Betrieben im bisherigen Gewerbegebiet Saunstein hingewiesen.
Lt. Schreiben wurden die Probleme persönlich mit der Firmenleitung besprochen, aber ohne positives Ergebnis für die Fam. Weber. Beschwerden könnten an die Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden, bzw. sind eine privatrechtliche Angelegenheit. Diese Angelegenheit steht nicht im Zusammenhang mit der Gebietserweiterung Saunstein IV bzw. der Flächennutzungsplanerweiterung.
b)Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Schreiben vom 25.02.2011
Wasserversorgung:
Das Wasserrechtsverfahren für die Wasserversorgung für den Markt Schönberg ist derzeit anhängig. Die für die Ausweisung des Gewerbegebietes erforderlichen Kapazitäten sind bei der Wasserbedarfsberechnung in dem Verfahren zu berücksichtigen.
Kompensationsmaßnahmen:
Im Rahmen der Kompensationsmaßnahme A2 ist vorgesehen, eine überschüttete Quelle wieder freizulegen und über einen offenen
Graben einer Feuchtfläche zuzuführen. Nähere Ausführungen wurden nicht gemacht. Die Maßnahme ist so auszuführen, dass kein nachteiligen Auswirkungen für anliegende Grundstücke entstehen (§ 37 WHG). Bei der Mitternacher Ohe handelt es sich um ein Gewässer II. Ordnung. Es steht damit in der Unterhaltungslast des Freistaats Bayern. Die Maßnahmen (A3) sind, wie bereits ausgeführt, nur in Absprache mit dem WWA Deggendorf durchzuführen. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat Abdruck dieses Schreibens erhalten. Dr. Albin Schramm
Wertung:
Die erforderlichen Kapazitäten werden bei der Wasserbedarfsberechnung im Wasserrechtsverfahren berücksichtigt. Maßnahmen zur Ableitung von Quellwasser aus dem künftigen GE in Nachbarflächen werden mit dem Grundstückseigentümer der Nachbarflächen abgestimmt. Ausgleichsflächen an der Mitternacher Ohe werden mit dem WWA abgestimmt. Zur Art der Ausgleichsmaßnahmen siehe Abwägung zur Stellungnahme Unterer Naturschutzbehörde
c) E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, Schreiben vom
18.02.2011
Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV) und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.
d) Staatliches Bauamt Passau, Schreiben vom 17.02.2011
Das Gebiet „Saunstein IV“ liegt an keiner vom Staatlichen Bauamt verwalteten Bundes- und Staatsstraße.
Gegen Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16 sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes einschl. Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet Saunstein IV bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes daher keine Bedenken. Schwabengruber
e) E.ON Bayern AG, Regen, Schreiben vom 11.02.2011
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der E.ON Bayern AG. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Wir haben die Planungsunterlagen überprüft.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der E.ON Bayern AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der E.ON Bayern AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der E.ON Bayern AG zu sichern ist.
Bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude muss verbindlich gewährleistet sein, dass wir über die Stationsgrundstücke verfügen können. Zu dem Zeitpunkt müssen befestigte Verkehrflächen vorhanden sein, die von LKW mit Tieflader befahren werden können. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungsplänen und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. E.ON Bayern AG, Netzcenter Regen
Wertung:
Vorerst keine weitere Veranlassung;
Erschließungsanlagen im Planbereich sind mit der E.ON Bayern, Regen, abzustimmen.
f) Gemeinde Spiegelau, Schreiben vom 10.02.2011
Seitens der Gemeinde Spiegelau werden gegen die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Einwände vorgebracht. Luksch, 1. Bürgermeister
g) LEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 14.02.2011
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. PLEdoc GmbH
Wertung:
Keine weitere Veranlassung.
h) ZAW Donau-Wald, Außernzell, Schreiben vom 22.02.2011
Als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen die von Ihnen aufgeführten o.g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.
Hinsichtlich der vorgelegten Bebauungsplanunterlagen weisen darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RaST 06) zur Benutzung durch moderne Müllsammelfahrzeuge (Nach § 16 VBG 126 der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) zu beachten sind.
So sind bei Sackstraßen grundsätzlich Wendeplatten mit einem Durchmesser von mind. 18 m vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen können geeignete Wendehämmer eingerichtet werden. Diese sind so anzulegen, dass nur ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich ist.
Auch entsprechende Freihaltezonen an den Außenseiten von Wendeanlagen für Fahrzeugüberhänge sind zu berücksichtigen. Diese
können bei Wendeplatten bis zu 2 m und bei Wendehämmern an den Heckseiten der Fahrzeuge bis zu 2,7 m betragen.
Wenn Müllbehälter direkt an den Gebäuden abgeholt werden
sollen, sind den o.g. Vorschriften entsprechende Durchfahrts- oder Wendemöglichkeiten zu schaffen. Die Erteilung von Haftungsfreistellungen ist zwingend erforderlich.
Ansonsten sind die Müllgefäße an der Kr FRG 35 oder der Kr FRG 25 bereitzustellen.
Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Donau-Wald bleiben hiervon unberührt und sind ebenfalls zu beachten.
Die Ausweisung und optimale Gestaltung von Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) ist vorgesehen.
Die Auswahlkriterien bei der Ermittlung des Standorts für ggf. notwendige Müllnormgroßbehälter von 1.100 Liter Füllraum sind zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter o.g. Telefonnummer gerne zur Verfügung.
ZAW Donau-Wald
i. A. Walter Peter
Wertung:
Bisher sind keine Wendeplatten und Wendehämmer vorgesehen.
Die Bereitstellung der Müllgefäße hat an der FRG 35 zu erfolgen.
i) Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freyung-
Grafenau, Schreiben vom 09.03.2011
Gegen die Erweiterung des Gewerbegebiets Saunstein erheben wir keine grundsätzlichen Bedenken.
j) Landratsamt Freyung-Grafenau 11.03.2011.
Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt zu dem vorliegenden Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schönberg im Bereich des „Industrie- und Gewerbegebietes Saunstein“ wie folgt Stellung:
Kreisstraßenverwaltung (Sachgebiet 23) vom 17.02.2011
- keine Einwendungen.
Untere Bauaufsichtsbehörde (Sachgebiet 31)
- keine Einwendungen.
Kreisbrandrat vom 14.02.2011
- keine Einwendungen
Untere Naturschutzbehörde (Sachgebiet 33)
Die vorgesehene Ausgleichsfläche ist dem Geltungsbereich der Deckblattänderung zu ergänzen (§5 Abs. 2a BauGB)
Wertung:
Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen an der Mitternacher Ohe wird im Flächennutzungsplan mit Deckblatt 16 A ergänzt.
Technischer Umweltschutz
Sachkomplex Lärmschutz.
Auf unsere Stellungnahme vom 22.02.2011 zum BBPl GE Saunstein IV wird verwiesen. Sachkomplex elektromagnetische Felder 1.
Hochfrequenzanlagen.
Nach dem LRA vorliegenden Anzeigen nach §7Abs. 1 der 26. BlmSchV, befinden sich im Plan/Satzungsbereich als auch in der Umgebung keine Hochfrequenzanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen).
Niederfrequenzanlagen.
Zu Niederfrequenzanlagen sind ausreichende Abstände einzuhalten, damit die in der 26. BlmSchV festgesetzten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschritten werden. Dies ist vom Planungsträger sicherzustellen. Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften und der Planungshoheit der Gemeinde bleiben unberührt.
Es wird gebeten im Einzelgenehmigungsverfahren den Technischen Umweltschutz zu beteiligen.
Wertung:
Im Einzellgenehmigungsverfahren ist der Technische Umweltschutz zu beteiligen.
Kreisbrandrat Klaus Fehler Freyung v. 22.02.2011
- Keine Einwendungen
SG 32 (Kreisbaumeister) vom 14.02.2011
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt 16 für das Industrie- und Gewerbegebietes Saunstein wird aus städtebaulicher sicht wie folgt Stellung genommen: Der Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Begründung: Die Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar an das best. Gewerbegebiet an. Die Flur Nrn. 1746,1747 und 1748 sind für die Nutzung als GE vorgesehen. Auf der Flur Nr. 1754 (GEe) ist die Errichtung eines Bürogebäudes geplant. Durch die Erweiterung ist keine nachteilige Auswirkung auf die in ca. 120 m Entfernung gelegene Wohnbebauung zu befürchten.
Wertung:
Keine weitere Veranlassung
k) Landratsamt Freyung-Grafenau. 14.03.2011
Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt zu dem vorgelegten Entwurf eines Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebietes Saunstein IV“ durch den Markt Schönberg wie folgt Stellung:
Untere Bauaufsichtsbehörde (Sachgebiet 31)
Der Umweltbericht soll einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bilden. Red. Hinweis: Unter 2.2.0: § 91 BayBO veraltet, jetzt § 81 BayBO.
Wertung:
Der Redaktionelle Hinweise wird berücksichtigt.
Die inhaltliche Nummerierung erfolgt mit
Teil A Bebauungsplan
Teil B Umweltbericht
Teil C Grünordnungsplan
Technischer Umweltschutz vom 22.02.2011
Sachkomplex Lärmschutz Gewerbelärm.
Zum Gewerbelärm liegt ein vom Planungsträger in Auftrag gegebenes schalltechnisches Gutachten des Büros Hoock-Farny Ingenieure vom 27.01.2011, Projekt SCB-1629-04 vor.
Im Gutachten werden für das geplante GE Saunstein IV zulässige Emissionskontingente festgelegt die sicherstellen sollen, dass am betrachteten, maßgeblichen Immissionsort die hier zulässigen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. Immissionsrichtwerte der TA Lärm und auch die verfügbaren Planwerte Lp1 nicht überschritten werden.
Die Planwerte berücksichtigen die vorhandene und planerische Lärmvorbelastung außerhalb des Bebauungsplangebietes. Das schalltechnische Gutachten wurde hinsichtlich der fachlichen Beurteilungsgrundlagen überprüft. Die Berechnungsergebnisse sind plausibel. Die Lärmvorbelastung am betrachteten Immissionsort ( Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 1743/3 beträgt nach Feststellungen im schalltechnischen Gutachten des Büros Hoock-Farny Ingenieure vom 0.02.2008 Projekt SCB-1629-01 zum BBPl GI/GE Saunstein III tags 55,2 dB (A) und nachts 39,4 dB (A). Die für das geplante GE Saunstein IV vorgeschlagenen Emissionskontingente ergeben zusammen mit den im zum BBPl GI/GE Saunstein III festgesetzten Emissionskontingenten am Immissionsort eine Lärmzusatzbelastung von tags 45,2 dB (A) und nachts 29,6 dB (A). In der Summe sind somit tags 55,6 dB (A) und nachts 39,8 dB (A) am betrachteten Immissionsort zu erwarten. Am Immissionsort werden damit die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein Allgemeines Wohngebiet von tags 55 dB (A) um gerundet 1 dB (A) überschritten und von nachts 40 dB (A) eingehalten. Anmerkung: Bei einer Reduzierung des Emissionskontingents tags um jeweils 2 dB (A) beim GE 1 und GE 2 kann der zulässige Orientierungswert nach DIN 18005 bzw. Immissionsrichtwert nach TA Lärm von tags 55 dB (A) gerade noch eingehalten werden.
Sachkomplex elektromagnetische Felder
1.)
Hochfrequenzanlagen
Nach dem LRA vorliegenden Anzeigen nach § 7 Abs. 1 der 26. BlmSchV , befinden sich im Plan/Satzungsbereich als auch in der Umgebung keine Hochfrequenzanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen).
2.)
Niederfrequenzanlagen.
Zu Niederfrequenzanlagen (siehe Tabelle 1) sind ausreichende Abstände einzuhalten, damit die in der 26. BlmSchV festgesetzten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschritten werden. Dies ist vom Planungsträger sicherzustellen. Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften und der Planungshoheit der Gemeinde bleiben unberührt.
Sachkomplex Planungsrecht
Im Gewerbegebiet Plangebiet A sind nach textlichen Festsetzungen im BBPL die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO nicht ausgeschlossen worden.
Somit sollen u.a. auch Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen – im (GE 1) ist offensichtlich ein solcher Wohnungstyp bereits vorhanden – im Plangebiet A zugelassen werden können. Nach Rücksprache mit dem Schallschutzgutachter sind bei der schalltechnischen Prüfung zur Zulassung von derartigen Wohnungen Lärmimmissionen von bereits vorhandenen und noch möglichen Betrieben im GI/GE Saunstein I. – III und von sonstigen Anlagen und Betrieben in der Umgebung nicht berücksichtigt worden.
Somit kann nicht ausgeschlossen werden , dass bei einer Zulassung von weiteren Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen im Plangebiet A, diesen Anlagen und Betrieben immissionsschutzrechtliche Nachteile entstehen können.
Es wird daher empfohlen im BBPl – Bereich keine Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen zuzulassen.
Zur textlichen Festsetzung Nr. 2.1.2.4:
Die Ortschaft Saunstein ist weder im FlNPl noch in einem BBPl als Dorfgebiet im Sinne der BauNVO dargestellt bzw. ausgewiesen. Es wird gebeten dies klarzustellen.
Zur textlichen Festsetzung Nr. 2.1.3.2:
Die Nutzung der als Baumfallflächen bezeichneten Bereiche als Fahrzeugstellplätze und/oder als Lagerflächen ist schalltechnisch nicht untersucht worden.
Somit fehlt zu dieser vorgesehenen Nutzung der Nachweis der Unbedenklichkeit. Zudem widerspricht diese Nutzung den Feststellungen im Grünordnungsplan.
Anmerkung: Für bestimmte zeichnerische Darstellungen im Bebauungsplanteil fehlt die Erklärung durch ein entsprechendes Planzeichen.
Es wird gebeten im Einzelgenehmigungsverfahren den Technischen Umweltschutz zu beteiligen.
Wertung:
Im Planbereich A werden keine weiteren Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen zugelassen.
Im Lärmschutzgutachten wurde der Bereich Saunstein Siedlung als allgemeines Wohngebiet bzw. Dorfgebiet dargestellt.
In den Festsetzungen zu 2.1.2.4: wird die Änderung in „ Splittersiedlung Saunstein „ durchgeführt.
Zur Nutzung der Baumfällbereiche als Fahrzeugstellplätze siehe Wertung der Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde.
Der Bebauungsplan wird unter 3.0.0. dahingehend ergänzt, dass im Einzelgenehmigungsverfahren der technische Umweltschutz zu beteiligen ist.
Kreisbrandrat Klaus Fehler Freyung, vom 22.2.2011
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage 1.
Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der BayBO zu beachten.
Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte öffentliche Straßen und Wege erreichbar sein. Die Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken einschließlich ihrer Zufahrten müssen den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr und der DIN 14090 entsprechen.
Die Löschwasserversorgung ist mit Überflurhydranten nach DIN 3222 als Ringleitung so auszulegen dass ein Förderstrom von insgesamt mindestens 1600 l/min über 2 Stunden erreicht wird. Der Fließdruck darf nicht unter 2 bar liegen.
Der Abstand der Hydranten untereinander darf nicht größer als 100 m sein. Sie müssen außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand eingebaut werden. Wo die geforderte Leistung der Wasserleitung nicht erreicht werden kann und in einem Umkreis von 300 m keine unabhängige Löschwasserversorgung zur Verfügung steht ist ein unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230 mit 100 cbm Wasserinhalt zu erstellen.
Wertung:
Laut Stellungnahme IB-Wolf Wolf vom 05.04.2011 ist die Löschwasserbevorratung uneingeschränkt gegeben.
Der vom Kreisbrandrat geforderte Grundschutz mit mindestens 1.600 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar ist an jedem Hydranten im Gewerbegebiet sichergestellt.
Landratsamt Freyung-Grafenau Sg 31, Kreiseigener Straßenbau
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan besteht seitens der Kreisstraßenverwaltung (Sg. 23) grundsätzlich Einverständnis. Die genaue Anbindung an die Kreisstraßen FRG 25 (Plan B) ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mit der Kreisstraßenverwaltung abzustimmen.
Wertung:
Im Zuge der Baugenehmigung wird die Anbindung mit der Kreisstraßenverwaltung abgestimmt.
SG 32 (Kreisbaumeister) vom 07.03.2011
Der Aufstellung des Bebauungsplans wird zugestimmt. Begründung: Der Bebauungsplan wurde aufbauend auf die Flächennutzungsänderung Deckblatt Nr. 16 für das Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein entwickelt. Die textlichen und planlichen Festsetzungen erscheinen ausreichend, lediglich zu den zulässigen Dachformen sollte noch eine Aussage getroffen werden.
Wertung:
Ein Festsetzung zu den Dachformen wurde bewusst nicht getroffen, da Industrie- und Gewerbebauten unterschiedliche Dachformen erfordern.
Die max. Höhenentwicklung ist im Bebauungsplan unter 2.1.2.0, Maß der baulichen Nutzung, festgelegt ( 7 m bergseits über dem natürlichen Gelände).
Landratsamt Freyung-Grafenau SG 31, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.03.2011
Hinsichtlich der Eigenüberwachung von Seiten der Gemeinde wird auf § 4c BauGB hingewiesen (Zusammenfassung des Umweltberichts, 1.4.4 S. 7 GOP) wozu auch die Eingrünung des Gewerbegebiets gehört. In diesem Zusammenhang wird auf die bisher noch nicht vollzogene öffentliche Eingrünung des seit 1986 rechtskräftigen Bebauungsplanes GE Saunstein hingewiesen. Die Eingrünung entlang der Kreisstraße 25 und 35 sollte vom Markt Schönberg sichergestellt werden und die Kosten entsprechend umgelegt werden ( § 127 ff BauGB §§ 175, 178 BauGB)
Zu 1.5.1 des Grünordnungsplans (GOP):
Die Teilfläche Wald, die als Baumfallzone / Feuchtfläche mit 6.102 m2 angegeben ist, soll eine Ausgleichsfläche darstellen. Nach 2.1.3.2 der textlichen Festsetzungen des Teils A Bebauungsplan darf diese als Baumfallfläche bezeichnete Fläche auch als Stellplätze und Lagerfläche angeboten werden. Eine entsprechende Doppelbelegung dieser Fläche ist nicht möglich. Es wird daher vorgeschlagen, den Ausgleichsbedarf von 0,612 ha (Kategorie II) aus dem Geltungsbereich der Eingriffsfläche zu streichen und dem Geltungsbereich der Ausgleichsfläche an des Mitternacher Ohe hinzuzufügen. Der Geltungsbereich Ausgleichsfläche ist entsprechend noch mit der dick gestrichelten Markierung zu ergänzen. Die Zusammenstellung von 1.5.2 GOP ist dementsprechend anzupassen (: Ausgleichsfläche A 1 entfällt, A 2 Anerkennung des reduzierten Kompensationsfaktors von 1,5 ergibt sich ein tatsächlicher Bedarf von 12.251 m2 bzw. 1,2251 ha auf Flurnummer 120, Gmkg. Mitternach. Mit 1.5.3 des GOP`s besteht Einverständnis, wenn die Ausgleichsfläche mit Eichenbohlen zur landwirtschaftlichen Nutzung abgegrenzt wird.
Wertung:
Der Hinweis über die teilweise Nichteinhaltung von Eingrünungen im ursprünglichen GE/GI wird zur Kenntnis genommen, ist aber nicht Bestandteil des Erweiterungsverfahrens. Zum bestehenden Altbestand wird auf die Pflicht der Umsetzung der Gründordnung hingewiesen. Doppelbelegung der 25 m breiten Baumfallzone ist nicht möglich. Die 25 m breite Fläche wird als Baumfallzone mit Stellplatz- und Lagermöglichleiten ausgewiesen, der schmale Teilbereich am südlichen Ende bleibt Ausgleichsfläche. Der infolge höhere Bedarf an externer Kompensationsfläche wird an der Mitternacher Ohe, Fl. Nr. 120 erbracht. Eine Abgrenzung der Kompensationsfläche an der Mitternacher Ohe zur landwirtschaftlichen Nutzfläche hin hat zu erfolgen. Es ist zu gewährleisten, dass landwirtschaftliches Gerät die Kompensationsfläche nicht befahren kann. Dies erfolgt durch Pflanzmaßnahmen, setzen von Feldsteinen und Wurzelstöcken oder alternativ auch mit Holzbohlen am Rand der Kompensationsfläche.
Quellbereiche und Röhrichte sind gemäß Art. 13d BayNatSchG, nunmehr durch § 30 Abs. 2 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützt und dürfen nicht beseitigt oder erheblich beeinträchtigt werden. Eingriffe in solche Flächen sind nicht ausgleichbar. Bei Festsetzungen zu einer Überbauung solcher Flächen muss deshalb die erforderliche Ausnahme zugelassen werden. Die Gemeinde muss in der Abwägung darlegen, dass überwiegendes öffentliches Interesse zum Überbauen von Quellbereichen besteht.
Gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG kann eine Ausnahme zugelassen werden: “Die Entscheidung über die Ausnahme wird durch eine nach anderen Vorschriften erforderliche behördliche Gestattung ersetzt; diese Entscheidung wird im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde getroffen.“
l) Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Raumordnung,
Landes- und Regionalplanung, Schreiben vom 08.03.2011
Als höherer Landesplanungsbehörde zu folgenden Punkten Stellung genommen:
Gegen die o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen seitens der Belange der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken. Eintragungen im Raumordnungskataster. Keine Eintragungen, die der Planung entgegenstehen. Udo Fritzsche
m) Wasserversorgung Bayerischer Wald, Deggendorf vom
16.02.2011
Keine Anlagen des Zweckverbandes , keine Einwände
n) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen
vom 10.03. 2011
Die vorliegende Planung wurde vorab für forstl. Relevante Themenbereiche mit dem Entwurfsverfasser besprochen. Mit der Rodung des Waldstreifens zur Schaffung einer Abstandszone/Baumfällzone besteht Einverständnis. Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwendungen. Lichtenwald, Außenstelle Waldkirchen
Wertung:
Keine weitere Veranlassung
o) Bayerischer Bauernverband, Freyung
Der Ortsobmann wurde durch den Bauernverband über die Auslegung im Rathaus verständigt. Betroffene Mitglieder sind vom Obmann zu unterrichten und evtl. mitzuteilen ob aus landwirtschaftlicher Sicht zu diesem Planungsvorhaben Einwände, Bedenken oder Anregungen bestehen.
Wertung:
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine Meldungen eingegangen.
p) Deutsche Telekom Netzproduktion, Regensburg v. 22.03.2011
Bauleitplanung Gewerbegebiet Saunstein IV 22.03.2011
Die Telekom Deutschland GmbH - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegsicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir danken Ihnen für die Mitteilung der Planungsabsichten. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebiets durch die Telekom Deutschland GmbH nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher folgendes sicherzustellen, dass
- für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unendgeldliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
- dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festzusetzen entsprechend § 9 (1) Ziffer 21 BauGB eingeräumt
wird,
- dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leistungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, so wie dies ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz § 68 Abs. 3 beschrieben sieht.
- Die geplanten Verkehrswege in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden.
Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich , dass Sie sich rechtzeitig vor der Ausschreibung mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstr. 4, 93053 Regensburg, Tel. 0800 330 9747, in Verbindung setzen.
Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Wegen der notwendigen Beteiligung mehrerer Ressorts aus unserem Aufgabenbereich war es uns nicht möglich, zur o. a. Planung fristgerecht Stellung zu nehmen.
Für weitere Fragen bzw. Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Wertung:
Mit den jeweiligen geplanten Einzelbauvorhaben ist eine rechtzeitige Abstimmung mit der deutschen Telekom, Ressort Produktion, Technische Infrastruktur vorzunehmen.
Beschluss: Die Nutzung auf dem nordwestlich des Erweiterungsgebietes gelegenen Grundstücks Fl.Nr. 1692, Gmk. Mitternach, wird in eine Nutzung für ein Regenrückhaltebecken geändert. Das vorgesehene Erweiterungsgebiet Fl.Nr. 1754, geplant für ein Bürogebäude, wird aus dem Verfahren genommen und verbleibt als Immissionsschutzfläche.
Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes Deckblatt Nr. 16, sowie des Bebauungsplanes einschl. Gründordnungsplanung „Gewerbegebiet Saunstein IV“, jeweils in der Fassung vom 05.04.2011, gefertigt durch den Architekten Josef Stöger, Schönberg, und Barbara Rainer, Waldkirchen, wird mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen bzw. Wertungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan „ Gewerbegebiet Saunstein IV“ aufgestellt.
Beratungsgegenstand:
Sachstandsbericht zum Feuerwehrbeschaffungskartell zu Lasten der Städte und Gemeinden
Der Vorsitzende teilte informativ mit, dass das Bundeskartellamt mittlerweile rechtskräftige Bußgeldbescheide gegen die Herstellerfirmen Rosenbauer, Ziegler sowie Schlingmann erlassen hat. Betroffen von dem Vorwurf der Preis- und Quotenabsprachen sind offenbar „nur“ Fahrzeuge über 7,5 t. Die Bußgeldbescheid decken den Zeitraum von 2001 bis 2009 (Mai) ab.
Nach den Ausführungen des Bayerischen Gemeinderates sind bezüglich evtl. Schadenersatzansprüche auch Fragen einer drohenden Verjährung von Bedeutung. Hinsichtlich des Ausmaßes der Betroffenheit der Kommunen hat der Bayer. Gemeinderat die Mitglieder um Mitteilung der Beschaffungsmaßnahmen in den Jahren 2001 bis 2009 gebeten mit dem Ziel in dieser mit vielen komplexen Rechtsfragen behafteten Angelegenheit auf die Durchführung eines Musterverfahrens hinzuwirken. Diese Mitteilung an den Gemeindetag ist durch die Gemeinde erfolgt. Eine Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche obliegt jedoch jeder Gemeinde selbst.
Nach Sichtung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschaffung des Löschfahrzeuges LF 10/6 für die FFW Eberhardsreuth (in den Jahren 2007/2008) ergaben sich nach den vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte bezüglich einer Preisabsprache unter den Anbietern.
Die Beschaffung des LF 16/12 der FFW Schönberg erfolgte bereits im Jahre 1999. Also außerhalb des in Frage stehenden Zeitraumes.
Beratungsgegenstand:
Vermarktungskonzept gemeindlicher Baugebiete
(„WA Johannesberg“ und „WA Seifertsreuth“)
Nachdem MGR W. Weiß aus privaten Gründen an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann, wird deshalb sein og. mündlich gestellter Antrag aus der letzten MGR-Sitzung vom 02.03.2011, in einer externen Sitzung des Beirates für Wirtschaft-, Tourismus- und Marketing behandelt werden. Dazu wird selbstverständlich MGR W. Weiß als weiteres Mitglied geladen.
Beratungsgegenstand:
Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen: Zustimmung
Der Vorsitzende gab bekannt, dass mit der Verordnung vom 27. Januar 2011 die Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) geändert worden ist. Die Änderung sieht eine Anhebung der Entgelte für die vereinbarte Betriebsleitung und Betriebsausführung zum 01. Juli 2011 vor. Grundlage ist die gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald zwischen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Gemeindetages vom 16.11.2004, der sog. „Pakt für den Kommunalwald“. In diesem wurde vereinbart, dass die Entgelte für die Betriebsleitung und Betriebsausführung in 12 Jahren (ab 2004) auf kostendeckende Sätze angehoben werden. Dabei werden die vom Kommunalwald zu erbringenden Gemeinwohlfunktionen berücksichtigt und Kostendeckung angenommen, wenn die Entgelte durchschnittlich 60 % der dem Staat entstehenden Personalaufwendungen erreicht haben. Im Zuge der Entgelterhöhung 2007 wurde festgelegt, die weiteren Anpassungen in Abständen von 2 Jahren vorzunehmen. Nach den Anpassungen in den Jahren 2007 und 2009 steht die nächste Erhöhung zum 01. Juli 2011 an.
Für den Gemeindewald des Marktes Schönberg bedeutet dies, dass für die forstamtliche Betriebsleitung und Betriebsausführung ab dem 01. Juli 2011 ein jährliches Gesamtentgelt von 149,94 € fällig ist (bisher 121,38 €). Der Berechnung sind 8,9 ha Holzbodenfläche zugrunde gelegt. Nach dem Forstwirtschaftsplan ergibt sich eine Abzugsfläche von 1,1 ha, so dass die Entgeltberechnung netto von 7,8 ha forstwirtschaftlicher Fläche ausgeht. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen teilt abschließend mit, dass es zu begrüßen wäre, wenn der Markt Schönberg weiter Interesse an einer Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen – Untere Forstbehörde – hat und sich zur Fortführung bzw. Neubegründung des Vertrages entschließt.
Beschluss: Der Zahlung eines Jahresentgeltes in Höhe von 149,94 € für die Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald des Marktes Schönberg, durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen, wird zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Ersatzbeschaffung für das ca. 25 Jahre alte Notstromaggregat der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg: Auftragsvergabe
Der Vorsitzende führte aus, dass im Rahmen der jährlichen Bedarfsermittlung mit den Freiwilligen Feuerwehren im Markt Schönberg, von der Freiwilligen Kirchberg die Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Stromerzeuger beantragt wurde.
Nach Angabe der Feuerwehr wurde das mittlerweile ca. 25 Jahre alte Gerät seinerzeit bereits gebraucht (von der Ferngas Nordbayern) erworben.
Dem Alter entsprechend weist dieses Stromaggregat bereits erhebliche technische Mängel auf, so dass eine zuverlässige Verwendung im Einsatzfall nicht mehr gewährleistet ist.
Hierzu wurden insgesamt sieben Anbieter um die Abgabe eines Angebotes gebeten, jeweils alternativ für ein Gerät mit Seilzug- bzw. Elektrostarter. Sämtliche der fünf abgegebenen Angebote beziehen sich auf das Fabrikat ENDRESS ESE 604.
Nach Rücksprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg wird ein Gerät mit Elektrostarter bevorzugt; hierzu wurde durch die Fa. Sturm, Regen, mit 3.497,43 € das günstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Ferner wird sich die Freiw. Feuerwehr Kirchberg mit einen Anteil von 50 % an den Beschaffungskosten beteiligen.
Beschluss: Für die Freiwillige Feuerwehr Kirchberg wird von der Fa. Sturm, Regen, ein Stromerzeuger, Fabrikat ENDRESS ESE 604, zum Angebotspreis von 3.497,43 € beschafft. Die Freiwillige Feuerwehr Kirchberg leistet dazu einen Eigenanteil von 50 %.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung der Vorsitzenden
a) Architektour in Bayern:
Bürgermeister Siegert berichtete, dass die Architektenkammer Bayern Ausrichter der jährlichen Architektouren in Bayern ist und u.a. besondere und herausragende Bauwerke der interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden.
Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten erläutern vor Ort gemeinsam mit ihren Bauherren, warum ein Gebäude, ein Innenraum oder eine Grünanlage in dieser Form realisiert wurde.
Am 25. und 26. Juni 2011 ist es wieder soweit; dann öffnen sich in ganz Bayern wieder hunderte von Türen für Besichtigungen und informative Gespräche.
Schönberg war in der Vergangenheit bereits vertreten.
- 1997 mit dem Schönberger Pfarrheim und dem Architekten Josef
Stöger und
- 2010 wieder mit Architekt Josef Stöger mit dem Baumwipfelpfad im Nationalpark Bayer. Wald und dem „Hiarshäusl“ beim Pfarrhof in Freyung.
- 2011 am Samstag, 25. Juni 2011 ab 11:00 Uhr
Ist im diesjährigen Programm Schönberg wieder dabei, dieses Mal mit dem Vorfeld „Alter Bergfriedhof und Aussichtsbalkon und dem Planungsbüro –SEP-, Herrn Baur.
Bürgermeister Siegert lud das gesamte Gremium und die Bevölkerung herzlich zu den „Architektouren 2011“ ein.
b) Einladung – „Anpacken statt abwarten – Impulse für die
Zukunft unserer Region“:
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 12. März 2011, in der Realschule in Regen, eine sehr interessante Veranstaltung zum Thema „Impulse für die Zukunft unserer Region“, stattgefunden hat zu der das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Staatsminister H. Brunner eingeladen hatte. Leider waren vom Markt Schönberg außer ihm nur drei Teilnehmer anwesend, was Bürgermeister Siegert etwas bedauerte, da aus seiner Sicht folgende, sehr interessante Themen angesprochen und diskutiert wurden:
- Zielsetzung des Zukunftsrates der Bayerischen Staatsregierung
- Situation und Entwicklungstendenzen am Beispiel des Landkreises Regen
- Zukunftsperspektiven einer Kleinstadt
- Angekommen auch in Bayern: Das Phänomen schrumpfender Dörfer. -
Dabei, so der Vorsitzende, wäre dies eine hervorragende Möglichkeit gewesen, sich aktiv in den Impulsprozess einzubringen.
c) Feuerwehr-Stärkemeldung 2011:
Zur Information an den Marktgemeinderat gab der Vorsitzende folgende Stärkemeldung der 92 Landkreisfeuerwehren für den Markt Schönberg bekannt.
Für den Markt Schönberg sieht dies mit Stand zum 01.01.2011 folgendermaßen aus:
männlich | weiblich | Anwärter | |
|---|---|---|---|
FFW Schönberg | 35 | 5 | 8 |
FFW Eberhardsr. | 27 | 4 | 6 |
FFW Hartmannsr. | 25 | 1 | 4 |
FFW Kirchberg | 29 | 9 | 8 |
Insgesamt: 161 | 116 | 19 | 26 |
d) Neues Kinderprogramm in den „Koboldswelten“:
Durch das Tourismusbüro Schönberg wurde ein neues Kinderprogramm in den „Koboldswelten“ ausgearbeitet. Ab Mai wird jeden Mittwoch um 14.00 Uhr die neue Aktivität „Auf Schatzsuche in den Koboldswelten“ angeboten.
Inhaltlich ist das neue Kinderprogramm folgendermaßen zu sehen:
„Kommt mit auf Schönbergs Abenteuerspielplatz! Habt ihr schon mal Geocaching gemacht? Zusammen suchen wir nach dem geheimnisvollen Koboldsschatz und die moderne Technik hilft uns dabei. Aber erst müssen einige Rätsel gelöst und Aufgaben bestanden werden, bevor wir die Schatzkiste heben können!“.
Die Dauer des neuen Kinderprogramms beträgt ca. 2 - 3 Stunden. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 2,00 €.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Marktgemeinderatsmitglieder
a) Vereinsausflug der AH-Fußballer nach Niederdorf:
MGR J. Lang sprach den Vereinsausflug nach Niederdorf/Südtirol an, den die AH-Fußballer vom 16. – 18.09.2011 durchführen werden. Herzliche Einladung ergeht auch an den gesamten Marktgemeinderat sowie die Verwaltung.
b) Ilztal-Radweg:
MGR M. Hartinger führte aus, dass seiner Ansicht nach das wunderschöne Ilztal, das als „Juwel“ gesehen werden kann, einerseits vergeudet wird, da der Ilztal-Radweg nicht gänzlich ausgebaut ist und irgendwo im „Niemandsland“ verläuft.
In diesem Zusammenhang gab MGR T. Pichlmeier auf Bitte des Vorsitzenden dahingehend Auskunft, dass das Konzept „Ausbau Ilztal“ nicht gänzlich verwirklicht wurde, da es durch die Naturschützer nicht gewollt ist, dass das Ilztal erschlossen wird. Weitere Auskünfte dazu könnten jedoch im Landratsamt beim Tourismusleiter eingeholt werden.
c) Öffnungszeiten bei der Grüngutkompostieranlage in Augrub:
MGR H. Jäger sprach die Öffnungszeiten an und verwies darauf, dass jetzt auch noch der Dienstag ganztägig geschlossen wurde.
Der Vorsitzende sicherte zu, durch die Verwaltung nachzufragen, warum eine weitere Schließung vorgenommen wurde bzw. Abhilfe zu schaffen.
38. Sitzung des Marktgemeinderates am 01.03.2011
Beratungsgegenstand:
Sanierung der Wasserversorgung Schönberg:Maßnahmepaket 2011
Die Vorsitzende 2. Bürgermeisterin Scheuchenzuber führte einleitend aus, dass für die Sanierung der Wasserversorgung Schönberg eine jährliche Investitionssumme von 100.000 € beschlossen wurde. Zum heutigen Tagesordnungspunkt begrüßte sie die Herren Ingenieure A. Wolf und A. Brunner, die anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich das Maßnahmepaket 2011, das im Rahmen des Sanierungskonzeptes erstellt wurde, vorstellten. Gleichzeitig konnten die Marktgemeinderatsmitglieder noch zu klärende Fragen einbringen, die durch die Herren A. Wolf und A. Brunner beantwortet wurden.
Beschluss: Dem Maßnahmepaket 2011 für die Sanierung der Wasserversorgung Schönberg wird, wie durch das IB Wolf vorgeschlagen, zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Aktuelle Informationen zum Abwasserkonzept des Marktes Schönberg
Die Vorsitzende erläuterte, dass im Rahmen der Abwasserbeseitigung Schönberg der Bauabschnitt BA 15 in diesem Jahr endet. Der Bauabschnitt BA 16 ist bereits auf den Weg gebracht. Das IB Wolf wurde beauftragt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über die bestehenden Pumpwerke vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Pumpwerke „Lettlmühle, Seifertsreuth, RÜB Saunstein und IG Saunstein“.
Beauftragt durch die Vorsitzende, stellten die Herren Ing. A. Wolf und A. Brunner detailliert die Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und gaben abschließend auch eine Vorschau über das Maßnahmepaket 2012 bekannt.
Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss heute kein Beschluss gefasst werden, da die Vorstellung lediglich dazu dient, dass die heutigen Erkenntnisse in die kommenden weiteren Beratungen einfließen müssen.
Abschließend bedankte sich 2.Bgm.in V. Scheuchenzuber bei den Herren Ing. A. Wolf und A. Brunner für die ausführliche Vorstellung sowie die Vorschau für das Jahr 2012.
Beratungsgegenstand:
Festlegung der bekannt zugebenden Beschlüsse aus der Marktgemeinderatssitzung vom 11. Januar 2011
Folgende Beschlüsse können bekannt gemacht werden:
a) Personalangelegenheiten: Einstellung einer Fachkraft für Abwassertechnik (nur im Grundsatz bekannt zu geben)
b) Pachtvertrag zum Betrieb des Kiosk und der Kassentätigkeit im
„EBS“ – Erlebnisbad Schönberg (nur im Grundsatz bekannt zu geben)
c) Industrie- und Gewerbegebiet Saunstein
d) Strompreiserhöhung bei Straßenlampen durch die E.ON
e) Schönberg-Festival 2011 in Schönberg / Stubaital
f) Kombigerät in der „KuK-Küche“
g) Spende durch das Arch.Büro SEP, München
h) Antrag auf Zuwendung nach Art. 10 FAG im Rahmen der Generalsanierung der „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“
Beratungsgegenstand:
Pfarrcaritasverband Schönberg – Eppenschlag e.V.
Kindergarten „St. Elisabeth“, Schönberg
- Kenntnisnahme der Jahresabschlussrechnung 2009/2010
- Zustimmung zum Haushaltsplan 2010/2011
Einleitend zur Diskussion und Beschlussfassung dieses Beratungsgegenstandes informierte die Vorsitzende, 2.Bgm.in Scheuchenzuber das Gremium, dass sich der Kindergartenausschuss mit den Mitgliedern des Marktgemeinderates und Vertretern des Pfarrcaritasverbandes Schönberg-Eppenschlag e.V., unter dem Vorsitz von Herrn Johann Kapfhammer, am 23.02.2011 vereinbarungsgemäß mit der heutigen Aufgabenstellung befasst hat. In dieser Sitzung wurde der Abschluss der Jahresrechnung 2009/2010 besprochen. Die Jahresrechnung 2009/2010 schließt mit einem Defizit in Höhe von 11.198,65 € ab. Im Verhältnis des in der Vereinbarung mit dem OCV festgelegten Defizitschlüssels des Marktes Schönberg von 60 % trägt der Markt 6.719,19 €, entgegen dem Haushaltsansatz mit einem Defizit von 19.694,62 €.
Im Haushaltsjahr 2010/2011 hat der Markt Schönberg nach der kindbezogenen Förderung 290.337,26 €, gegenüber dem Vorjahr von 242.220 € lt. Plan bzw. 255.216 € lt. Jahresrechnung, zu leisten. Die prognostizierten Mehrausgaben ermitteln sich mit 16.683,21 €, von denen der Markt Schönberg 60 %, d.s. 10.009,93 €, zu tragen hat.
Der Kindergartenausschuss hat sich, wie eingangs erwähnt, in seiner Sitzung mit den og. Ergebnissen eingehend befasst und dabei den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Marktgemeinderat die Annahme zu empfehlen bzw. dem Haushaltsplan 2010/2011 zuzustimmen.
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2009/2010 des Kindergartens „St. Elisabeth“, zur Kenntnis. Dem Haushaltsplan für das Kindergartenjahr 2010/2011 des Kindergartens „St. Elisabeth“ wird zugestimmt.
Weitere Beratung:
Abschließend sprach 2. Bgm.in V. Scheuchenzuber persönlich ihren Dank, auch im Namen des Gremiums aus, für die überaus engagierte Betriebsführung im Ehrenamt und die ausgezeichnete Betreuung der Kinder durch das Personal der Einrichtung.
Beratungsgegenstand:
Teilnehmergemeinschaft Kirchberg (Dorf- und Flurerneuerung);
4.Bauabschnitt der Dorferneuerung: Zustimmung zur Vereinbarung Nr. 8
In diesem Zusammenhang verwies die Vorsitzende auf die ausführlichen Beratungen in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.12.2010. Außerdem wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates eine Ablichtung der Vereinbarung Nr. 8 zur Einsicht übersandt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 384.200 €. Die Kostenbeteiligung des Marktes Schönberg sind mit 185.600 € angesetzt.
In der weiteren Diskussion wurde angemerkt, nochmals den Bedarf der 9 Leuchten zu überprüfen. Überdies hinaus sollte über den laufenden Planungsstand der Marktgemeinderat sowie der beschließende Grundstücks- Bau- und Umweltausschuss informiert werden. Die Weitergabe der Protokolle wäre von Vorteil.
Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung Nr. 8 zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kirchberg und dem Markt Schönberg, mit voraussichtlichen Kosten von 384.200 € und einer Kostenbeteiligung der Gemeinde von 185.600 €, zu.
Beratungsgegenstand:
Zusammenarbeit „ILE Ilzer Land e.V.“ mit „ILE Passauer Oberland“ im Tourismusbereich: Arge „Ilztal & Dreiburgenland
Die Vorsitzende berichtete, dass 17 Kommunen sich zu einer „Arbeitsgemeinschaft Tourismus“ - „Ilzer Land mit dem Dreiburgenland und das Passauer Land, die ARGE Ilztal und Dreiburgenland“, zusammengeschlossen haben. Je größer das Kooperationsgebiet desto vielfältiger die Produkt- und Angebotspalette und desto mehr Zielgruppen können mit maßgeschneiderten Angeboten angesprochen werden.
Das Maßnahmepaket haben die Touristiker der Kommunen erarbeitet.
In diesem Zusammenhang bat die Vorsitzende den anwesenden Touristikleiter, Herrn Süß, um die Vorstellung dieses Konzeptes.
Anhand seiner Aufzeichnungen informierte Herr Süß ausführlich über folgende Aufgabengebiete, sowie die Vorteile, die sich durch den Zusammenschluss ergeben:
Vorteile Touristische ARGE Ilztal und Dreiburgenland:
Durch den Zusammenschluss in touristische Gebietsgemeinschaften wird die Region gestärkt. In unserem Umkreis gibt es 9 Gebietsgemeinschaften, die die touristischen Belange vertreten. Beispielsweise das Arberland, die Nationalparkgemeinden, die Sonnenwaldregion, das Dreiländereck, Donau Perlen, Wegscheiderland usw.
Die Touristische ARGE Ilztal und Dreiburgenland bringt für den Markt Schönberg viele Vorteile. 17 Gemeinden bilden eine starke Region vom Nationalpark bis nach Passau. Der Name Ilz ist bereits ein Begriff.
Zugehörig sind: Salzweg, Ruderting, Hutthurm, Neukirchen v. Wald, Tittling, Saldenburg, Perlesreuth, Fürsteneck, Röhrnbach, Fürstenstein, Ringelai, Schönberg, Thurmansbang, Aicha vorm Wald, Büchelberg, Eging am See, Tiefenbach
Das Angebot und die Produktpalette in der Region wird gebündelt dargestellt und vermarktet. Die Außendarstellung ist viel größer und das Ilztal und Dreiburgenland wird zu einer „Marke“.
Gewichtung gegenüber der Partner z.B. TVO, Reiseveranstalter usw. ist mit 17 Partnern deutlich größer als jede Gemeinde für sich allein.
Durchführung von überregionalen Veranstaltungen und Events in der Region (z. B. „Wandern und Schlemmen an der Ilz“) Termin 18. September 2011
Nicht zuletzt die Kosteneinsparung für die einzelnen Kommunen.
Prouktentwickung:
Erstellung eines gemeinsamen Imageprospektes, Gastgeberverzeichnis und Preisliste (Einsparung für Schönberg ca. 1500,00 € jährlich). Auch die Einträge für die einzelnen Vermieter würden preiswerter. (Bisher gibt es noch ein eigenes Prospekt)
Gemeinsame Mitarbeiterweiterbildung Servicequalität Deutschland, Onlinebuchung
Gemeinsame Anzeigenschaltungen in Zeitschriften und Publikationen in entsprechender Größe.
Anschlussmöglichkeiten als Gebietsgemeinschaft bei verschiedenen Werbeaktionen vom Landkreis FRG und PA, TVO
Gemeinsame Messeauftritte bei Reisemessen, Kaufhauswerbungen und Stadtfesten. Die Kosten hierfür sind durch die Personal-, Fahrt- und Übernachtungskosten sehr hoch, auch die Standkosten fallen dafür ins Gewicht. Durch den gemeinsamen Etat sind mehr solcher Werbeveranstaltungen möglich.
Erstellung eines Imagefilms über das Ilztal und Dreiburgenland
Erstellung und Ausbauen eines gemeinsamen Fotoarchivs für alle Gemeinden
Kosteneinsparung durch Erstellung gemeinsamer Prospekte, Flyer, Wanderkarten, Veranstaltungskalender usw.
Gemeinsame Internetseite und Optimierung der Seite. „Google AdWords-Kampagnen“, Keywords
Zentraler Versand von Prospekten (Einsparung von Portokosten)
Beschaffung von Briefpapier, Kuverts usw., durch die gemeinsame Beschaffung gibt es sicher einen besseren Preis.
Bisher wurden erstellt:
Gastgeberverzeichnis mit Preisliste, Leporello ILZTAL, Übersichtskarte Ilztal,
In Planung bzw. Fertigstellung:
Radweg: Donau – Bayerwald Route, Schmankerlwanderung an der ILZ, Freizeitführer „Ilztal und Dreiburgenland“
Beratungsgegenstand:
Antrag der Dorfgemeinschaft Gumpenreit auf Kostenübernahme der Zaunanlage am Bolzplatz in Gumpenreit
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Dorfgemeinschaft Gumpenreit e.V. Antrag auf Kostenübernahme für die Zaunanlage am Bolzplatz in Gumpenreit gestellt hat. Die Dorfgemeinschaft Gumpenreit hat in Eigenregie und ohne, dass der Marktgemeinde dadurch Kosten entstanden sind, die Bodenarbeiten für den entstehenden Bolzplatz für ihre Kinder durchgeführt. Als die Altgemeinde Eberhardsreuth-Gumpenreit eingemeindet und das alte Schulhaus verkauft wurde, wurde ein Rücklagenkonto für die Altgemeinde eingerichtet. Durch die Vorsitzende wird vorgeschlagen, die beantragten Kosten in Höhe von 2.022,35 € aus diesem Rücklagenkonto zu entnehmen.
Beschluss: Dem Antrag auf Kostenübernahme bezüglich Bolzplatz Gumpenreit, wie im Antrag aufgeführt, wird zugestimmt. Zur Deckung der Kosten wird der anfallende Betrag aus der Entnahme „Rücklage ehem. Gemeinde Eberhardsreuth“, entnommen.
Beratungsgegenstand:
Antrag des Heimat- und Volkstrachtenvereins für Trachtenbeschaffung
Der Heimat- und Volkstrachtenverein Schönberg zeichnet sich durch eine großartige Jugendarbeit und durch stetige Präsenz in der Öffentlichkeit aus. Das Gremium hat in einer früheren Sitzung beschlossen, bei Anträgen 10 % der investierten Summe der Antragssteller zu übernehmen. Bei der Einkleidung macht dies eine Summe von 250 € aus. Die Veranstaltungen im KuK dienten auch dem positiven Image der Marktgemeinde, hier sollten sich die Kosten der angefallenen Miete geteilt werden; dies entspricht also 50 % der Summe, die von der Marktgemeinde getragen werden.
Beschluss: Der Markt Schönberg stimmt dem Zuschussantrag des Heimat- und Volkstrachtenvereins mit einem Kostenanteil von 10 %, d.s. 250,-- € für die Trachtenbeschaffung zu. Die entstandenen Kosten für die Anmietung der Räume im „KuK“, anlässlich des Mundart- und Brauchtumsabends, in Höhe von 346,25 € werden nicht in Rechnung gestellt.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung der Vorsitzenden
a): Barrierefreie Toilette am Oberen Marktplatz:
Im Rahmen der Anfrage von MGR W. Weiß bezüglich barrierefreier Toilette am Oberen Marktplatz teilte die Vorsitzende mit, dass die Toilette vorhanden war, aber nicht konkret gekennzeichnet und auch verschlossen war. Durch die Verwaltung wird die Toilette korrekt ausgeschildert.
In diesem Zusammenhang regte MGR W. Weiß an, die Toilette nur mit einem sog. „Euroschlüssel“ zu benutzen.
b) „Architektentouren“ :
Informativ teilte 2.Bgm.in V. Scheuchenzuber mit, dass der „Schönberger Balkon“ mit der Deggendorfer Straße im Rahmen der „Architektentouren 2011“ (einer Initiative der Bayerischen Architektenkammer), angemeldet wurde. Hier findet dann eine Art „Offene Tür“ statt, bei der interessierte Besucher das Objekt unter fachlicher Führung erkunden können.
c) Feuerwehrfahrzeuge - Preisabsprachen :
Die Vorsitzende verwies auf den Zeitungsartikel in dem berichtet wurde, dass 21 Feuerwehren des Landkreises neue Feuerwehrfahrzeuge bei Firmen gekauft haben und teilweise hier einem „Kartell“ aufgesessen sind, die durch Preisabsprachen einen deutlich überhöhten Preis verlangten. Der Markt Schönberg ist hiervon aber nicht betroffen. Die Marktgemeinde hat für beide Neuanschaffungen in Schönberg und Eberhardsreuth einen deutlich günstigeren Preis bezahlt, der ganz regulär zustande kam.
d) Internet-Domäne – neuer Provider :
2.Bgm.in V. Scheuchenzuber führte aus, dass die Internetdomain „schoenberg-bayerwald.de“, auf der die touristischen Angebote des Marktes Schönberg beworben und angeboten werden, nun auch auf einen anderen Provider umgelagert wurden. Damit sind alle Domains, die früher bei der Fa. Creaholix (jetzt auch Schwarzkopf GmbH) lagen, auf die Fa. Bits & Bytes verlagert wurden. Die Fa. Bits & Bytes ist der Provider, mit dem Herr Volker Ernst sehr eng zusammenarbeitet. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Weg der Umstellung richtig war. Es treten so gut wie keine Probleme auf. Auch die technische Unterstützung war bisher sehr gut.
Die Domain „schoenberg-bayerwald.de“ wurde so eingerichtet, dass sie völlig unabhängig von der VG-Domain „vg-schoenberg.de“ und deren Subdomains (Mitgliedsgemeinden) ist. Grund hierfür ist, dass eine saubere Kostentrennung gemacht werden kann und zudem die Pflege direkt von Frau Gampe gemacht wird. Die VG-Seiten werden wie bekannt über Herrn Ernst gemacht. Die Vorgehensweise wurde auch mit Herrn Josef Süß so abgesprochen.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Marktgemeinderatsmitglieder
a) Vermarktung gemeindlicher Baugebiete:
MGR W. Weiß beantragt im Rahmen der Grundstücksverkäufe für die gemeindlichen Baugebiete, die Thematik nochmals aufzugreifen – wie weiter verfahren werden soll; evtl. als Tagesordnungspunkt für eine der nächsten MGR-Sitzungen.

