Einführung:
Im Bereich der kommunalen Steuern (Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer) oder sonstiger kommunaler Forderungen (z.B. Beiträge, Gebühren oder Buß- oder Zwangsgelder) treten die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer in Kontakt mit der Kommune. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgaberechtlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind. Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.
Im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind nach § 2a AO Daten auch dann personenbezogen, wenn sie sich auf verstorbene natürliche Personen, Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen beziehen. Die Vorschriften der EU-DSGVO sind im Grund- und Gewerbesteuerverfahren auf diese Betroffenen daher auch anwendbar.
Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn durch die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg sowie den jeweiligen Mitgliedsgemeinden personenbezogene Daten verarbeitet werden, bedeutet dies z.B. Datenerhebung, -speicherung, -verwendung, -übermittlung und -bereitstellung aber auch Datenlöschung.
Nachfolgend informieren wir darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir über die Rechte in Datenschutzfragen und an wen sich die Bürgerinnen und Bürgern wenden können.
1. Verantwortlicher und Ansprechpartner
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die:
Verwaltungsgemeinschaft Schönberg
Vorsitzender Martin Pichler
Marktplatz 16
94513 Schönberg.
Ansprechpartner sind die Datenschutzbeauftragten:
Herr Helmut Hörtreiter
Marktplatz 16
94513 Schönberg
08554 9604-38
<link>helmut.hoertreiter@vg-schoenberg.de.
Datenschutzbeauftragter des Ilzer Landes
Marktplatz 11
94157 Perlesreut<link>
datenschutz@ilzerland.bayern
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 DSGVO
Zur Erfüllung unserer öffentlichen Aufgabe, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetztes sowie der einschlägigen Steuer und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und durchsetzen, benötigen wir personenbezogene Daten.
Ihre personenbezogenen Daten werden dabei in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben werden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.
Verarbeitung auf Grund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung.
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Kommunalen Haushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung verarbeiten wir auch personenbezogene Daten. Näheres siehe unter Nr. 6.
3. Art der personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Adresse bzw. Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., Kassenkontonummer, Bankverbindung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Sogenannte „sensible Daten“ erheben wir dann, wenn dies für das konkrete Verfahren erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten erheben wir in erster Linie bei ihnen selbst, z.B. durch Abgabeerklärungen, Anträge, Formblätter, o.ä.. Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z.B.
- Träger der Rentenversicherung
- Amtsgerichte ( z. B. Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch, Nachlass, Vollstreckung etc.)
- Bundeszentralregister
- Einwohnermeldebehörden und Gewerbeämter
- Finanzämter
- Vermessungs- und Bauämter
- Bundeszentralamt für Steuern
- etc.
oder wenn Sie dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erheben wir bei Bedarf auch Informationen bei Dritten (Kreditinstitute, Arbeitgeber, öffentlich zugängliche Informationen wie z. B. Register oder Bekanntmachungen, etc.)
4. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
Grundsätzlich unterliegen wir dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen wir im Einklang mit § 30 AO sowie den Bestimmungen der DSGVO und des Bayerischen Datenschutzgesetzes nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Dies sind z. B.
- Gerichte bzw. das Landratsamt im Wege der Rechtsbehelfsverfahren
- Bundeszentralamt für Steuern
- Strafverfolgungsbehörden
- Behörden in den Ländern, mit denen Vollstreckungsabkommen existieren.
- Rechtsanwalt
- Bayersicher Gemeindetag
- Softwarehersteller, z. B. AKDB
- Gemeinderäte
- Finanzämter
- zuständige Stelle im Haus
- Versicherung
- etc.
Eine Verarbeitung bzw. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen des § 31 AO sowie des § 29 c AO: So dürfen beispielsweise Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, zur Verwaltung anderer Abgaben sowie zur Erfüllung sonstiger öffentlicher Aufgaben verwendet werden oder den hierfür zuständigen Gerichten, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Ersuchen mitgeteilt werden. Ferner ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck, als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben oder erfasst wurden u. a. zulässig, wenn sie einem Verwaltungsverfahren, etc. in Steuersachen dienen. Die genauen Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung entnehmen sie bitte den §§ 29 c bzw. 31 AO. Im Übrigen kann gemäß § 31 a-c eine Weiterverarbeitung/Offenbarung zur Gefahrenabwehr an die zuständigen Stellen der jeweiligen Gemeinde sowie an externe Dritte (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt, etc.), zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs und zu statistischen Zwecken erfolgen.
5. Art der Datenverarbeitung
Im weitgehend automatisierten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten in maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgaben und sonstigen Forderungen verarbeitet. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen. Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn dies gesetzlich zugelassen ist.
6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie dies für das Abgabeverfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die abgaberechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 AO.
Die sie betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a AO, Art. 13 KAG). Ihre Daten werden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung bzw. der kommunalen Haushaltsverordnung bis zu 10 Jahre gespeichert. Es gelten aber auch die Verjährungsfristen nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch von 30 Jahren, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Mit eingeschlossen ist jeweils eine anschließende Archivierung.
7. Ihre Datenschutzrechte
Nach der EU-DSGVO stehen jeder betroffenen Person in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch zu.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO steht Ihnen uns gegenüber nicht zu, da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 20 DSGVO). Außerdem können oder dürfen wir in einigen Fällen Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32 f AO). Sofern dies zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVGO)
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. In Ihrem Auskunftsantrag sollten sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Abgabenart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSVGO)
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn eine Verarbeitung durch uns aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig ist. Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
Dies sind insbesondere folgende Fälle:
Die Daten sind für den Verarbeitungszweck noch erforderlich.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht fort.
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen noch (vgl. Nr. 6).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen, z.B. Löschung Ihrer Daten verhindern, weil Sie diese zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Abgabeverfahrens).
Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist
für die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer):
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit
Husarenstraße 3
53117 Bonn
0228 – 997799-0<link>
poststelle@bfdi.bund.de
für alle übrigen Fälle:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 1
80538 München
089 – 212672-0<link>
poststelle@datenschutz-bayern.de
8. Weitergehende Informationen:
Weitergehende Informationen können Sie auch dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183) und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzsministerium.de unter Themen – Steuern – Steuerverwaltung Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF-Schreiben/Allgemeines) entnehmen.
Quelle für diese beinahe gesamte Information: Muster allgemeine Informationen Finanzabereich DSGVO vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. sowie der Datenschutzbeauftragte des Ilzer Landes