Mit der Bürgerstiftung im Markt Schönberg wirken

Viele Menschen haben erkannt, wie bedeutsam es in unserer Gesellschaft geworden ist, den Blick nicht mehr nur auf sich selbst, sondern auch auf andere zu richten. Sie zeigen bürgerliches Engagement und setzen sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein.

Die Bürgerstiftung des Marktes Schönberg ist eine Einrichtung, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Geld für gemeinnützige Zwecke zu stiften und damit gezielt Projekte in ihrer Heimat zu fördern. Gefördert werden freiwillige gemeindliche Aufgaben, insbesondere in den Bereichen

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Feuerschutz
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • Wohlfahrtswesen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Kunst und Kultur
  • Bildung und Ausbildung
  • mildtätige Zwecke


Hand in Hand zum Erfolg

Schönberg braucht Ihre großzügige Unterstützung

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die „Bürgerstiftung Markt Schönberg“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Freyung-Grafenau, in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung

Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen
unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Stiftungsberater/die Stiftungsberaterin der Sparkasse. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig
von der Erbschaftsteuer befreit.

Zuwendung durch Erben

Zuwendung geerbten Vermögens durch die Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Informationen

Ihr Ansprechpartner:

Bürgermeister Martin Pichler
Markt Schönberg, Marktplatz 16, 94513 Schönberg
08554 9604-24 martin.pichler@remove-this.vg-schoenberg.de

Bankverbindung für Zustiftungen und Spenden:

IBAN: DE36740512300060114162
BIC: BYLADEM1FRG
Sparkasse Freyung-Grafenau

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Information über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand/der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen. (Quelle: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG) Ferner weisen wir darauf hin, dass bei Terminen wie z. B. Spendenübergaben ggf. Bilder aufgenommen und für entsprechende Presseartikel o. ä. verwendet. Diese werden gemeinsam mit einem dazugehörigen Text veröffentlicht.

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Spendenportal für Unterstiftungen der Stiftergemeinschaften

 

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