Helmut Hörtreiter
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helmut.hoertreiter@ vg-schoenberg.de
Für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist auf den älteren Innenbereich beschränkt. Neubaugebiete und Siedlungen sind nicht Bestandteile des Förderprogrammes. Der zeitliche Förderrahmen ist auf fünf Jahre begrenzt. Er beginnt am 01.09.2019.
Art der Förderung
Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Zwecken (z.B. der landwirtschaftlichen Nutzung) betrieben wurden und einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden sollen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 50,00 Euro je m² Geschossfläche und maximal 12.000,00 Euro je Anwesen. Der Förderbetrag von 50,00 Euro erhöht sich pro Kind um 10%, höchstens jedoch um 30%, sofern diese innerhalb der fünf Jahre nach Antragstellung geboren werden oder ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Eltern (Grundstückseigentümer) wohnen.
zur Förderung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Geltungsbereich
Der Zweck der Förderung ist der Erhalt des eigenständigen Charakters des Ortskerns. Das Programm soll geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischen Aspekten unterstützen.
Art der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäuden mit ortsbildprägenden Charakter. Dazu gehören unter anderen Erhalt, Neugestaltung von Fenstern und Türen, Hoftoren und Hofräume, Einfriedungen und Treppen, sofern sie für das Ortsbild typisch sind, dazu gehören auch Begrünung und Entsiegelung der Vor- und Hofräume.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens 5.112,00 Euro und bei denkmalgeschützen Einzelanwesen (sofern sie in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz stehen), höchstens jedoch 15.338,00 Euro.
Zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren
Zielsetzung
Das Ziel des kommunalen Förderprogrammes ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung.
Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungsbereiche in den Ortskernen sollen gestärkt werden, um die Versorgungsfunktion der Ortsmitten nachhaltig zu festigen und auszubauen. Leerstände und drohende Leerstände in der Erdgeschossebene sollen hierfür einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Art der Förderung
Förderfähig sind alle Um- und Anbaumaßnahmen, die zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen sowie der Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- oder Gastronomieflächen dienen, einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 30.000,00 Euro und kann auf mehrere Bauabschnitte verteilt werden. Maßnahmen unter 1.000,00 Euro werden nicht gefördert.
Zielsetzung
Die Nutzung des zurückgehaltenen Niederschlagswassers und die Schaffung eines Bewusstseins für Wasser und Abwasser sind wesentliche Bestandteile des Förderprogramms, um die anstehenden ökologischen Herausforderungen des Klimawandels und der zunehmende Rückgang des Wasserdargebots nachhaltig zu bewältigen. Es leistet einen langfristigen Beitrag zur Entlassung der gemeindlichen Entwässerungsanlage und der Trinkwasserversorgung.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne sofern die Speicherkapazität mindestens 5m³ beträgt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst alle an die kommunale Entwässerungsanlage und Trinkwasserversorgung angeschlossenen Anwesen. In Ortsbereichen und/oder Baugebieten, die baurechtliche Vorgaben zur Errichtung von Zisternen aufweisen, wird nicht gefördert.
Art der Förderung
Die Förderung wird dem Grundstückseigentümer in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt pro Anwesen 400EUR
bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten
Der Markt Schönberg ist seit vielen Jahren in der Sanierung und Aufwertung des Marktbildes proaktiv tätig. Mit den bereits aufgelegten kommunalen Förderprogrammen für Leerstand, Fassadengestaltung und Bausubstanz hat der Markt Schönberg deutlich gemacht, dass er einen lebens- und liebenswerten Ortskern bewahren und fördern will.
Mit der Ausweisung des neuen Sanierungsgebiets und veränderter Rahmenbedingungen werden die bereits jetzt schon sehr gut in Anspruch genommenen Förderprogramme nunmehr um den steuerlichen Tatbestand „Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten“ erweitert.
Mit der Möglichkeit der Sonderabschreibung besteht für Haus- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, die Lebensqualität und das Marktbild nachhaltig zu verbessern. Der Innenbereich des Marktes soll als attraktives Wohn- und Geschäftsquartier erhalten und weiter qualifiziert werden.
© VG Schönberg