Förderprogramme des Marktes Schönberg

Um einer Verödung des Altbestandes innerorts entgegen zu wirken, wird es auch aufgrund der demographischen Entwicklung in Zukunft besonders wichtig sein, den schützenswerten und gegebenenfalls leerstehenden Baubestand in den örtlichen Bereichen zu erhalten, beziehungsweise erneut zu beleben.

Deshalb hat sich der Markt Schönberg zur Aufgabe gemacht, die Nutzung vorhandener älterer Bausubstanz zu fördern. Mit diesen im Anschluss vorgestellten Förderprogrammen soll die Schaffung und der Erhalt von Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie Gründung und Bestandssicherung kleinerer Betriebe erleichtert und attraktiv gestaltet werden.

Dabei ist es besonders wichtig, dass die Investitionen erst nach Antragstellung getätigt werden!

Ansprechpartner

Helmut Hörtreiter

Tel. 08554 9604-38
Fax 08554 9604-50

helmut.hoertreiter@remove-this.vg-schoenberg.de

Bausubstanzförderprogramm

Für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ist auf den älteren Innenbereich beschränkt. Neubaugebiete und Siedlungen sind nicht Bestandteile des Förderprogrammes. Der zeitliche Förderrahmen ist auf fünf Jahre begrenzt. Er beginnt am 01.09.2019.

Art der Förderung

Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Zwecken (z.B. der landwirtschaftlichen Nutzung) betrieben wurden und einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden sollen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 50,00 Euro je m² Geschossfläche und maximal 12.000,00 Euro je Anwesen. Der Förderbetrag von 50,00 Euro erhöht sich pro Kind um 10%, höchstens jedoch um 30%, sofern diese innerhalb der fünf Jahre nach Antragstellung geboren werden oder ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Eltern (Grundstückseigentümer) wohnen.

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Leerstandsprogramm

Zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren

Zielsetzung

Das Ziel des kommunalen Förderprogrammes ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung.

Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungsbereiche in den Ortskernen sollen gestärkt werden, um die Versorgungsfunktion der Ortsmitten nachhaltig zu festigen und auszubauen. Leerstände und drohende Leerstände in der Erdgeschossebene sollen hierfür einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Art der Förderung

Förderfähig sind alle Um- und Anbaumaßnahmen, die zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen sowie der Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- oder Gastronomieflächen dienen, einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 30.000,00 Euro und kann auf mehrere Bauabschnitte verteilt werden. Maßnahmen unter 1.000,00 Euro werden nicht gefördert.

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Fassadenprogramm

zur Förderung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

Geltungsbereich

Der Zweck der Förderung ist der Erhalt des eigenständigen Charakters des Ortskerns. Das Programm soll geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischen Aspekten unterstützen.

Art der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäuden mit ortsbildprägenden Charakter. Dazu gehören unter anderen Erhalt, Neugestaltung von Fenstern und Türen, Hoftoren und Hofräume, Einfriedungen und Treppen, sofern sie für das Ortsbild typisch sind, dazu gehören auch Begrünung und Entsiegelung der Vor- und Hofräume.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens 5.112,00 Euro und bei denkmalgeschützen Einzelanwesen (sofern sie in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz stehen), höchstens jedoch 15.338,00 Euro.

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Zisternenförderprogramm

Zielsetzung

Die Nutzung des zurückgehaltenen Niederschlagswassers und die Schaffung eines Bewusstseins für Wasser und Abwasser sind wesentliche Bestandteile des Förderprogramms, um die anstehenden ökologischen Herausforderungen des Klimawandels und der zunehmende Rückgang des Wasserdargebots nachhaltig zu bewältigen. Es leistet einen langfristigen Beitrag zur Entlassung der gemeindlichen Entwässerungsanlage und der Trinkwasserversorgung.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne sofern die Speicherkapazität mindestens 5m³ beträgt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst alle an die kommunale Entwässerungsanlage und Trinkwasserversorgung angeschlossenen Anwesen. In Ortsbereichen und/oder Baugebieten, die baurechtliche Vorgaben zur Errichtung von Zisternen aufweisen, wird nicht gefördert.

Art der Förderung

Die Förderung wird dem Grundstückseigentümer in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt pro Anwesen 400EUR

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Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten

Der Markt Schönberg ist seit vielen Jahren in der Sanierung und Aufwertung des Marktbildes proaktiv tätig. Mit den bereits aufgelegten kommunalen Förderprogrammen für Leerstand, Fassadengestaltung und Bausubstanz hat der Markt Schönberg deutlich gemacht, dass er einen lebens- und liebenswerten Ortskern bewahren und fördern will.

Mit der Ausweisung des neuen Sanierungsgebiets und veränderter Rahmenbedingungen werden die bereits jetzt schon sehr gut in Anspruch genommenen Förderprogramme nunmehr um den steuerlichen Tatbestand „Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten“ erweitert.

Mit der Möglichkeit der Sonderabschreibung besteht für Haus- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, die Lebensqualität und das Marktbild nachhaltig zu verbessern. Der Innenbereich des Marktes soll als attraktives Wohn- und Geschäftsquartier erhalten und weiter qualifiziert werden.